Förderung

Digitalbonus Bayern: Zuschuss für Digitalisierung und IT-Sicherheit

Kleine Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern können für Digitalisierungs- und IT-Sicherheitsprojekte mit Umsetzung den Digitalbonus Bayern beantragen und bis zu 50 % Zuschuss erhalten.

Zusammenfassung der Angaben auf digitalbonus.bayern (öffnet in neuem Fenster), abgerufen am 6. November 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Förderrichtlinie und die Entscheidung der zuständigen Bezirksregierung.

Aktueller Programmstand

Das Förderprogramm läuft; seine Laufzeit ist bis zum 31.12.2027 festgelegt. Grundlage ist die Förderrichtlinie in der Fassung ab Mai 2025, der Förderzeitraum läuft seit dem 01.07.2024. Robotik und Künstliche Intelligenz werden verstärkt gefördert.

Anträge werden über ein monatliches Kontingent angenommen. Es wird jeweils am ersten Werktag des Monats um 10 Uhr freigegeben. Ist es ausgeschöpft, kann der Antrag erst im Folgemonat gestellt werden.

Fördersätze und Höchstbeträge

Varianten des Digitalbonus Bayern
VarianteZuschussFördersatzVoraussetzung
Digitalbonus Standardbis zu 7.500 €bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben–
Digitalbonus Plusbis zu 30.000 €bis zu 50 % der förderfähigen Ausgabenbesonderer Innovationsgehalt, der im Antrag detailliert beschrieben werden muss
  • Mindestens 4.000 € zuwendungsfähige Ausgaben je Maßnahme
  • Ein Antrag je Förderbereich (Digitalisierung, IT-Sicherheit) – also höchstens zwei Anträge je Unternehmen
  • Standard und Plus sind für dieselbe Maßnahme nicht kombinierbar
  • De-minimis-Beihilfe: zusammen mit anderen De-minimis-Beihilfen höchstens 300.000 € in drei Jahren

Als besonders innovativ (Digitalbonus Plus) gelten vor allem Künstliche Intelligenz oder intelligente Datenanalyse, intelligente Robotik sowie moderne Simulationsmethoden und digitale Zwillinge. Reine Lizenzkäufe von Marktsoftware oder eine Individualprogrammierung für sich genommen fallen unter den Digitalbonus Standard. Liegen die Gesamtausgaben nicht über 15.000 €, kann auch ein innovatives Projekt als Standard beantragt werden.

Wer antragsberechtigt ist

Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 Gewerbesteuergesetz) mit Betriebsstätte in Bayern, die die Maßnahme dort einsetzen – mit

  • weniger als 50 Beschäftigten und
  • einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. € (maßgeblich ist der letzte Jahresabschluss).

Ausgeschlossen sind unter anderem freie Berufe, Kliniken, Arztpraxen und ähnliche Einrichtungen, Landwirtschafts-, Aquakultur- und Fischereibetriebe (mit Ausnahmen für Verarbeitung und Vermarktung), von der Gewerbesteuer befreite Unternehmen (außer Inklusionsunternehmen und gGmbHs), Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung, staatliche Eigenbetriebe sowie Unternehmen in einem Insolvenzverfahren.

Welche Leistungen förderfähig sind

Förderbereich Digitalisierung

Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen – auch durch Robotik, Künstliche Intelligenz, digitale Zwillinge und Simulation. Förderfähig sind Ausgaben für IKT-Software, Roboter-Hardware sowie Beratung und Schulung.

Förderbereich IT-Sicherheit

Einführung oder Verbesserung von IT-Sicherheitsprozessen. Förderfähig sind Ausgaben für IKT-Software und IKT-Hardware, etwa Firewalls sowie Komponenten für Datensicherung und Netzwerksicherheit.

In beiden Bereichen

Gefördert werden Leistungen externer Anbieter einschließlich der Einführung der Lösung, also auch individuelle Anpassungen und Programmierung. Beratung und Schulung zur eingeführten Lösung werden mit bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben berücksichtigt. Lizenzkosten und Servicegebühren sind höchstens für 18 Monate förderfähig; das Angebot sollte sie deshalb aufgeschlüsselt ausweisen.

Nicht förderfähig (Auszug)

  • Standard-Software wie Büroanwendungen oder Betriebssysteme
  • IKT-Hardware im Allgemeinen (Ausnahmen siehe oben), Geräte, Anlagen und Maschinen
  • Standard-Webseiten ohne tiefe funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe, Standard-Webshops, Standard-Online-Marketing sowie grafische und redaktionelle Leistungen
  • Beratung und Schulung ohne Implementierung oder ohne Bezug zum Projekt
  • eigenes Personal und eigene Entwicklungskapazitäten, Verwaltungs- und Reisekosten, IT-Sicherheits- und Datenschutzbeauftragte
  • Maßnahmen, denen eine gesetzliche Verpflichtung zugrunde liegt
  • bereits begonnene Maßnahmen, Ersatzbeschaffungen, Mietkauf und Leasing
  • Maßnahmen, die bereits aus anderen Programmen von Bund, Ländern oder EU gefördert werden

Ablauf und Fristen des Antrags

  1. Vorbereiten.

    Für den Antrag ist seit Mai 2025 ein gültiges ELSTER-Unternehmenskonto nötig; auch die Bescheide werden ausschließlich dorthin zugestellt. Den Antrag muss das Unternehmen selbst stellen – das ELSTER-Zertifikat darf nicht von Dritten genutzt werden. Dem Antrag liegen unter anderem die Angebote der externen Dienstleister bei.

  2. Antrag stellen – vor jedem Auftrag.

    Der Online-Antrag läuft über die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Maßnahme durchgeführt wird – für Unternehmen in Fürth und Nürnberg ist das Mittelfranken. Gefördert werden nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen haben: Als begonnen gilt eine Maßnahme schon mit einer rechtsverbindlichen Bestellung oder einem Auftrag an einen Dienstleister, unter Umständen auch einem mündlichen. Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

  3. Beginnen.

    Nach der Antragseingangsbestätigung per E-Mail darf mit dem Projekt begonnen werden – allerdings auf eigenes Risiko. Mit dem Bescheid erhält das Unternehmen eine De-minimis-Bescheinigung.

  4. Umsetzen.

    Der Bewilligungszeitraum beträgt höchstens 18 Monate ab dem Datum des Zuwendungsbescheids; in begründeten Fällen ist eine Verlängerung möglich.

  5. Auszahlung beantragen.

    Sobald das Projekt vollständig umgesetzt und alle Rechnungen bezahlt sind, geht der Auszahlungsantrag an die Bezirksregierung, die den Bescheid erlassen hat. Bei einer Bewilligung ab dem 01.11.2025 genügt in der Regel eine Projektmitteilung.

Wie wir unterstützen

Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie bei der Einordnung Ihres Vorhabens. Ob es förderfähig ist, entscheidet die zuständige Bezirksregierung.

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